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Das Oberlandesgericht Köln hat die sofortige Beschwerde von Dr. Hanno Berger gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags verworfen. Der 3. Strafsenat bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Köln vom August 2025. Gegen den Beschluss des Senats sei kein Rechtsmittel mehr möglich, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.