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Das Berufungsgericht wies die Forderungen in vollem Umfang ab. Die Kläger hatten Schadensersatz in Höhe von 158 Millionen Euro von der Porsche SE gefordert. Begründung: Das Unternehmen soll es versäumt haben, seine Aktionäre über die Dieselaffäre rechtzeitig per Ad-hoc-Mitteilung zu informieren. Im Oktober 2018 hatte das Landgericht Stuttgart den Klägern 43,8 Millionen Euro zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Gegen das Urteil hatten sowohl die Kläger als auch Porsche Berufung eingelegt.