Juve Plus Aktionärsklagen gegen Linde

Hengeler und Hall erreichen BGH-Segen für Praxair-Deal

Der Zusammenschluss der Gashersteller Linde und Praxair hat aktienrechtlich endgültig Bestand. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Nichtzulassungsbeschwerde von Aktionärsvertretern ab. Diese hatten geltend gemacht, dass die Hauptversammlung des Münchner Dax-Konzerns der 2018 abgeschlossenen Fusion hätte zustimmen müssen.

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Sieben Aktionäre hatten die aktienrechtliche Grundsatzfrage mit dem Mittel einer Feststellungsklage verfolgt. Sie vertraten die Ansicht, dass die Fusionspläne im Rahmen einer Hauptversammlung hätten diskutiert werden müssen. Aus ihrer Sicht hatte Linde die Zustimmung umgangen, indem sie das Business Combination Agreement mit einem öffentlichen Aktientauschangebot verknüpft habe.

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