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Das Verfahren C‑250/25 vor dem EuGH geht auf Vorlagefragen des Bezirksgerichts Budapest zurück. Der ungarische Verlag Like, Betreiber mehrerer Nachrichtenportale, hatte geklagt, nachdem Zusammenfassungen seiner Artikel in Gemini‑Suchergebnissen erschienen waren. Zentral ist die Frage, ob der Output des KI‑Chatbots eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Inhalte darstellt.