Juve Plus Digitalregulierung

Kartellamt bremst Hengeler-Mandantin Google aus

Paukenschlag für Google: In zwei parallelen Entscheidungen hat das Bundeskartellamt den Tech-Giganten zu weitreichenden Änderungen seiner Geschäftspraktiken in Bezug auf das Automotive-Softwareangebot und den Kartendienst Google Maps verpflichtet. Die Auswirkungen reichen weit über Deutschland hinaus und könnten das globale Kräfteverhältnis in der digitalen Welt neu ordnen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Nach einem mehrjährigen Tauziehen mit dem Kartellamt hat sich Google nun verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services (GAS) und der Google Maps Platform (GMP) abzustellen. Bemerkenswert: Die Verpflichtungen gelten faktisch weltweit.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Beschwerde des niederländischen Navigationsdienstleisters TomTom im Jahr 2021. Im Zentrum stand dabei die Kritik, dass Google seine Dienste nur als Bündel für Fahrzeughersteller anbot und gleichzeitig die Integration seiner APIs in Konkurrenzprodukte verhinderte. Diese doppelte Strategie machte es Wettbewerbern nahezu unmöglich, konkurrenzfähige Alternativen zu entwickeln.

Kartellamt sieht Google als Gatekeeper

Das Verfahren hatte das Bundeskartellamt auf der Grundlage des Anfang 2021 neu ins Kartellgesetz (GWB) aufgenommenen Paragrafen 19a geführt. Danach kann das Bundeskartellamt in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken effektiver untersagen. Mit Beschluss vom 30. Dezember 2021 hatte die Bonner Behörde eine überragende marktübergreifende Bedeutung der Alphabet-Mutter Google festgestellt.

Auf TomToms Beschwerde hin leitete das Kartellamt schließlich ein Verfahren gegen Google ein und führte 2022 umfangreiche Marktuntersuchungen zu beiden Komplexen durch. Neben TomTom wurde auch der US-Sprachassistenz-Softwareanbieter Cerence als Beteiligter zum Verfahren zugelassen. Gegen eine vom Amt beabsichtigte Offenlegung bestimmter Passagen zuvor versendeter Abmahnschreiben an Google gegenüber den Beteiligten legte der Digitalkonzern zwischenzeitlich eine vorbeugende Unterlassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Diese wurde jedoch im Februar 2024 größtenteils zurückgewiesen (Beschluss vom 20.02.2024, Az. KVB 69/23).

Entscheidungen mit Tragweite

Mit den nun erfolgten Verpflichtungszusagen kommt Google einer Untersagungsentscheidung durch das Amt zuvor. Dabei sind die Zusagen der Alphabet-Tochter weitreichend: Zum einen verpflichtet sich Google, seinen GAS-Kunden auch einzelne Dienste, statt ausschließlich gebündelter Pakete anzubieten. Zum anderen untersagen die GMP-Verpflichtungen eine Einschränkung der Integration von Google-APIs in Konkurrenzprodukte. „Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken“, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Pressemitteilung des Amtes. „Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google“, heißt es weiter.

Auch die geografische Reichweite ist bemerkenswert, denn die Zusagen Googles sind nicht allein auf Deutschland beschränkt: Aufgrund globaler Warenströme und weitgehend einheitlicher Modellpolitik im Automobilsektor erstreckt sich der Geltungsbereich der Verpflichtungszusagen weit über den europäischen Markt hinaus.

Dieser Umstand wirft jedoch auch Fragen auf: Wie weit kann eine nationale Wettbewerbsbehörde über die Grenzen ihres eigenen Territoriums hinaus regulieren? Was passiert, wenn eine andere nationale Kartellbehörde zu einer anderen Schadenstheorie kommt oder anderweitige Verpflichtungszusagen einfordert?

Für TomTom und weitere Wettbewerber eröffnen sich durch die aktuellen Entscheidungen des Bundeskartellamts jedenfalls neue Chancen, während Google seine Geschäftsstrategie anpassen muss.

Sarah Milde

Die Vertreter im Überblick:

Vertreter Google
Hengeler Mueller (München): Dr. Sarah Milde (Federführung), Christoph Wilken (Brüssel), Dr. Albrecht Conrad (London), Dr. Malte Frank (Berlin; Federführung); Associate: Dr. Lukas Kleeberger, Dr. Caroline Beyersdorf (Düsseldorf), Leo Günther, Dr. Philipp Heuser (Brüssel), Elisabeth Bogomolni (Berlin; alle Kartellrecht)
Rocan (Düsseldorf): Dr. Tobias Pukropski, Dr. Timo Angerbauer; Associate: Kaya Ricken (alle Kartellrecht)

Moritz Holm-Hadulla

Vertreter TomTom
Gleiss Lutz (München): Dr. Moritz Holm-Hadulla (Federführung), Dr. Laura Roßmann; Associate: Dr. Andreas Schüssel (beide Stuttgart; alle Kartellrecht)
De Brauw Blackstone Westbroek (Amsterdam): Helen Gornall; Associates: Nicolás Bianchi, Francesco Bassi (alle Kartellrecht)
Inhouse Recht (Amsterdam): Simon Hughes (General Counsel und Chief Legal Officer), Anne Bliek (Vice President und Head of Commercial Legal)

Vertreter Cerence
Dechert (Brüssel): Clemens Graf York von Wartenburg; Associates: Isabella Egetenmeir, Thirith von Döhren (alle Kartellrecht)

Clemens Graf York von Wartenburg

Wettbewerbsökonomie
CRA International (London): Mikaël Hervé (Vice President), Mariam Arutyunyan, Areen Dakessian

Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung
Dr. Katharina Krauß (Vorsitzende)

Hintergrund: Google vertraut bereits seit Jahren auf Hengeler. So war ein Team um den Düsseldorfer Partner Christoph Stadler, den Brüsseler Kartellrechtler Wilken sowie den Londoner Partner Conrad vor rund drei Jahren im ersten 19a-Verfahren des Amtes für den Digitalkonzern im Einsatz. Das Verfahren richtete sich gegen Googles Plattform ‚Google News Showcase‘ und wurde im Dezember 2022 abgeschlossen, nachdem Google einige notwendige Anpassungen vorgenommen hatte.

Christoph Stadler

Auch in dem vorliegenden 19a-Verfahren hatte zunächst Stadler den Hut auf, übergab den Staffelstab nach seinem Abschied in den Ruhestand aber an die nächste Generation von Hengeler-Anwälten. Seither war neben der Münchner Kartellrechtlerin Milde auch der Berliner Counsel Frank federführend tätig. Beide führten ein standortübergreifendes Team, zu dem auch Kollegen aus Brüssel und London gehörten.

Ebenfalls für Google tätig war die Kartellrechtsboutique Rocan. Das Team um die beiden Partner Pukropski und Angerbauer wurde von Google als Co-Counsel ins Boot geholt. Für die Düsseldorfer ist es nicht der erste Einsatz für den Digitalkonzern in einem 19a-Verfahren: Bereits im Streit mit dem Kartellamt um Googles Datenverarbeitungskonditionen war Rocan an der Seite von Cleary für Google aktiv.

Tobias Pukropski

Wettbewerbsökonomen im Einsatz

TomTom ließ sich in dem Verfahren von einem Gleiss-Team um Holm-Hadulla vertreten, der regelmäßig im Bereich Digitalökonomie unterwegs ist. Das aktuelle Mandat kam auf Empfehlung zustande. Die Beziehung zwischen dem Navigationssystemhersteller und der Sozietät reicht jedoch mehrere Jahrzehnte zurück: Bereits 2005 hatte die Kanzlei TomTom beim Erwerb des Telematikanbieters Datafactory beraten. 

Das Softwareunternehmen Cerence, das in dem Verfahren als Beigeladene vertreten war, setzte auf ein Team um den Brüsseler Dechert-Partner von Wartenburg. Das Mandat kam über den bereits bestehenden Kontakt eines Partners in den USA zustande.

Selten für 19a-Verfahren und vielmehr typisch für Kartellschadensersatzverfahren ist die Hinzuziehung von Wettbewerbsökonomen. Aufseiten von TomTom waren in dem vorliegenden Verfahren Wettbewerbsökonomen von CRA International tätig. Sie befassten sich etwa mit den Auswirkungen von Googles Abschottungsstrategien auf den Wettbewerb.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema