Netflix argumentierte vor einem zwölfköpfigen Richtergremium, die Filmförderungsabgabe der französischsprachigen Gemeinschaft Wallonie-Brüssel verstoße gegen EU-Binnenmarktregeln. Dies berichten MLex und lokale Medien. Die Abgabe wurde 2024 von 2,2 Prozent auf bis zu 9,5 Prozent des regionalen Jahresumsatzes angehoben. Zum Vergleich: In der niederländischsprachigen Region Flandern beträgt sie zwischen 2 und 4 Prozent.
In Belgien fällt die Kulturpolitik in die Zuständigkeit der drei Sprachgemeinschaften – der französischen, flämischen und deutschen. Diese haben unterschiedliche Regelungen für Streamingplattformen erlassen, was zu erheblichem Mehraufwand bei den Anbietern führt.
Territoriale Beschränkungen bei Produktionen
Netflix argumentiert, die 9,5-Prozent-Abgabe im französischsprachigen Belgien sei im Vergleich zu Beitragssystemen in anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig. Sie schränke zudem das Recht des Unternehmens ein, Regisseure, Produzenten und Schauspieler frei auszuwählen. Denn die Vorschriften verlangten, dass diese aus der Region Wallonie-Brüssel stammen müssten. Das verhindere, dass Fachkräfte aus anderen EU-Ländern an Netflix-Produktionen in Belgien mitwirken könnten.
Genaugenommen müsste die Abgabe nach der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) der Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt dienen. Durch die territorialen Produktionskriterien sei aber vielmehr ein wirtschaftliches Förderprogramm erkennbar, so die Vertreter von Netflix. Demnach müssten andere Regeln des Binnenmarktes angewandt werden. Da Netflix‘ Europazentrale in den Niederlanden angesiedelt ist, sollten dessen Investments in die europäische Film- und Serienproduktion den dortigen Vorschriften unterliegen.
Disney als Streithelfer
Auch der Streaming-Anbieter Disney, der Netflix in dem Verfahren unterstützt, sieht die unternehmerische Freiheit durch die förderrechtlichen Regelungen der französischsprachigen Belgier verletzt. Die Föderation Wallonie-Brüssel (FWB) stemmt sich jedoch gegen eine vollständige Marktliberalisierung. Sie verteidigte die Erhöhung der Abgabe als notwendige Unterstützung des lokalen audiovisuellen Sektors. So schütze sie Sprachvielfalt, Meinungsfreiheit und sichere die Finanzierung unabhängiger Produktionen langfristig ab. Unterstützung erhält die Föderation, die für Kultur, Schulwesen und Forschung zuständig ist, von zahlreichen Verbänden der audiovisuellen Industrie, die als Intervenienten auf Seiten der Beklagten auftraten.
Das belgische Verfassungsgericht dürfte erst in den kommenden Monaten zu einem Urteil kommen. Es könnte aber das Dekret zur Abgabenerhöhung auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, um zu klären, ob es mit der AVMSD und den EU-Binnenmarktregeln vereinbar ist.
Die Regelungen in Benelux sind kein Einzelfall, auch in Spanien und Italien gibt es Investitionspflichten für Streaming-Anbieter. In Frankreich müssen die Anbieter Netflix, Prime Video, Disney+ und Apple TV+ sogar 20 Prozent ihres in Frankreich erzielten Umsatzes in die dortige Film- und Serienproduktion reinvestieren. Diese Regelung wurde gerade auch auf die Genres Animation, Dokumentarfilme sowie Live-Entertainment-Aufzeichnungen ausgeweitet, um die Diversität der Produktionslandschaft zu fördern.
Investitionspflicht auch in Deutschland
In Deutschland wurde lange diskutiert, wie eine solche Investitionsabgabe ausgestaltet werden soll. Die Bundesregierung hat sich gerade im Kabinett auf eine gesetzlich zu regelnde Mindestinvestitionsquote verständigt. Demnach sollen nicht nur Streaming-Anbieter, sondern auch private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender künftig mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in die lokale Film- und Serienproduktion investieren.
Die geplante Neuregelung enthält allerdings ein Stufensystem: Je mehr die ausstrahlenden Unternehmen hierzulande investieren, desto mehr Flexibilität erhalten sie. Ab 12 Prozent des Umsatzes können sie beispielsweise Sprachauflagen umgehen und direkt auf Englisch drehen oder nach Produktionsende mehr Film- und Verwertungsrechte behalten – die ansonsten an die hiesigen Film- und TV-Produzenten zurückfallen sollen. Das entsprechende Gesetz soll noch vor Ostern in den Bundestag eingebracht werden.
Vertreter Netflix
Inhouse Recht (Berlin): Dr. Georg Nolte (Director Litigation EMEA)
Hengeler Mueller: Albrecht Conrad (TMT; London), Malte Frank (Kartellrecht/TMT; Berlin); Associates: Lukas Kleeberger (Kartellrecht; München), Hannah Weber (Konfliktlösung; Berlin), Ulrich Stoll (TMT; London)
AdaStone (Brüssel): Agnès Maqua (Medienrecht)
Vertreter The Walt Disney Company
Covington (Brüssel): Johan Ysewyn (Kartellrecht), Carole Maczkovics (Europarecht)
Allegiance Law (Brüssel): Carl Dotremont (TMT)
Vertreter Föderation Wallonie-Brüssel/Gouvernement de la Communauté française
De Bock Avocats (Brüssel): Jean-François De Bock (Öffentliches Recht/IP)
Stibbe (Brüssel): Quentin Declève (Kartellrecht)
Vertreter Flämische Gemeinschaft / Vlaamse Gemeenschap
Eubelius (Brüssel): Bart Martel (Öffentliches Recht/Konfliktlösung)
Vertreter Pro Spere, Union des Producteurs Francophones de Films & Séries (UPFF), Society of Audiovisual Authors (SAA) sowie L’Association des Réalisateurs – Producteurs Indépendants (ARPI)
Deprevernet (Brüssel): Evrard de Lophem (Verfassungs- und Medienrecht)
Vertreter Vlaamse Onafhankelijke Film & Televisie Producenten
Liedekerke (Brüssel): Frank Judo (Verfassungsrecht)
Vertreter European Film Agencies Directorate (European Film Institutes), The European Producers Club (EPC) sowie European Coordination of Independent Producers (CEPI)
MVVP (Brüssel): Olivier Sasserath (TMT)
Hintergrund: Hengelers Medienpraxis ist regelmäßig auch in anderen europäischen Ländern tätig, um Grundsatzfragen für den europäischen Binnen- und Digitalmarkt zu klären. Neben dem Londoner Partner Conrad, der in den vergangenen Jahren immer wieder an der Seite von Google und Amazon zu sehen war, ist hier der Berliner Counsel Frank im Beraterteam, der ebenfalls einen Schwerpunkt auf digitale Technologien und Medien gelegt hat.
Netflix mandatierte Hengeler schon vor zwei Jahren zur Begutachtung der unterschiedlichen Investitionsverpflichtungen für Video-On-Demand-Services in Europa und zog für das Verfahren in Belgien dann die lokale Medienrechtsboutique AdaStone hinzu. Unternehmensintern wird das Verfahren von dem Berliner Syndikus Nolte geführt, der Anfang 2023 aus dem Litigation-Team von Google zu Netflix wechselte.
Covington berät Disney schon längjährig weltweit, einerseits im M&A und Kartellrecht, etwa bei der Übernahme von 21st Century Fox vor fünf Jahren, sowie jüngst beim Investment in NFL Media, aber auch in unterschiedlichen Litigation-Fällen. Der hier federführende Partner Ysewyn ist Co-Leiter der weltweiten Kartellrechtspraxis. Für die medienrechtlichen Aspekte arbeitete Covington mit der belgischen Boutique-Kanzlei Allegiance Law zusammen, die einen TMT-Schwerpunkt hat.