Juve Plus Verschärfte Auflagen greifen

EuG bestätigt Einstufung von Amazon als ‚Very Large Online Platform‘

Das Gericht der Europäischen Union hat Amazons Klage gegen die Einstufung als 'sehr große Online-Plattform' abgewiesen. Der Online-Riese muss damit verschärfte Auflagen des Digital Services Act erfüllen (Az. T 367/23).

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Amazon in die Schranken gewiesen. Laut dem Urteil vom 19. November 2025 muss der weltgrößte Online-Händler die Einstufung als ‚Sehr große Online-Plattform‘ (Very Large Online Platform/VLOP) durch die EU-Kommission akzeptieren. Die Richter wiesen Amazons Klage gegen diese Kategorisierung nach dem Digital Services Act (DSA) vollständig ab.

Mit der Entscheidung werden Amazon zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Verschärfte Bestimmungen greifen bei Plattformen mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat. Amazon hatte argumentiert, dass es sich von klassischen Social-Media-Plattformen unterscheide, für die der DSA konzipiert worden sei.

Künftig muss das Unternehmen ein öffentliches Archiv aller geschalteten Werbeanzeigen führen, das ein Jahr zurückreicht. Zusätzlich sind jährliche Risikobewertungen zu schädlichen Inhalten verpflichtend.

Besonders umstritten ist die Regelung zu personalisierten Empfehlungen. Amazon muss seinen Nutzern mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert.

Konzern kündigt Rechtsmittel an

Amazon zeigte sich laut Medienberichten „enttäuscht“ und kündigte Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Das Unternehmen sieht sich durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandelskonkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen.

Das EuG räumte ein, dass die DSA-Vorgaben in Amazons unternehmerische Freiheit eingreifen. Die Richter sahen dies jedoch als gerechtfertigt an, da der Schutz vor systemischen Risiken für die Gesellschaft im Vordergrund stehe.

Das Amazon-Urteil reiht sich in eine Serie von ähnlich gelagerten EU-Entscheidungen ein. Bereits im September 2025 war Zalando mit einer ähnlichen Klage gescheitert.

Die Vertreter im Überblick

Albrecht Conrad

Vertreter Amazon
Hengeler Mueller (London): Dr. Albrecht Conrad, Dr. Malte Frank (Berlin; beide Kartellrecht; beide Federführung)
Gibson Dunn & Crutcher (London): Róbert Spanó (Federführung); Associate: Yannis Ioannidis (beide Konfliktlösung)

Valentine Lemonnier

Vertreter Bundesverband E‑Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH)
Inhouse Recht (Berlin): Christoph Wenk-Fischer (Hauptgeschäftsführer), Alien Mulyk (Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International), Eva Behling (Leiterin Recht & Compliance)
Kapellmann (Brüssel): Valentine Lemonnier (Federführung), Prof. Dr. Robin van der Hout (beide Kartellrecht)

Vertreter Europäische Kommission
Juristischer Dienst (Brüssel): Lorna Armati, Pablo Pernas Castillo, Paul-John Loewenthal (alle Bevollmächtigte)

Vertreter Europäisches Parlament
Juristischer Dienst
(Brüssel): Eadaoin Ni Chaoimh, Lola Taïeb, M. Menegatti (alle Bevollmächtigte)

Vertreter Europäischer Rat
Juristischer Dienst (Brüssel): Emilie Sitbon, Nikolaus Brzezinski, Matthew Moore (alle Bevollmächtigte)

Vertreter Europäisches Büro der Verbraucherverbände (BEUC)
Fratini Vergano (Brüssel): Alessandra Fratini (Wettbewerbsrecht)

Europäisches Gericht, 7. erweiterte Kammer
Savvas Papasavvas (Präsident), Dr. Krystyna Kowalik-Bańczyk (Berichterstatterin), Eugène Buttigieg, Ioannis Dimitrakopoulos, Beatrix Ricziová

Hintergrund: Hengeler berät die Onlinehändlerin regelmäßig. Conrad und Frank sind involviert, seitdem Amazon 2023 den Rechtsweg beschreitet, unmittelbar nach dem Inkrafttreten des DSA.

Als weitere Counsel aufseiten von Amazon tritt Gibson Dunn auf, ebenfalls bereits seit 2023. Im Lead ist der Londoner Partner Spanó. Er war von 2020 bis 2022 Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Unterstützend ist für die Plattform der in Berlin ansässige Bundesverband E‑Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) tätig, vertreten von Inhouse-Juristen sowie vom Brüsseler Kapellmann-Büro um Lemonnier. Der Bundesverband agiert in gleicher Rolle im Zalando-Verfahren, ebenfalls mit Kapellmann. Die Händlerin selbst wird dort neben Inhouse-Juristen um General Counsel Dr. Lena Wallenhorst von Osborne Clarke um Konstantin Ewald vertreten.

Die Belange der Union vertreten in erster Linie Juristen der Kommission, unterstützend sind Vertreter von Parlament und Rat mit dem Verfahren befasst. Ebenfalls involviert ist das Europäische Büro der Verbraucherverbände (BEUC), dem die Brüsseler Kanzlei Fratini Vergano mit Namenspartnerin Fratini zur Seite steht. Vor der Gründung der Sozietät gemeinsam mit dem italienischen Landsmann Paolo Vergano 2007 war die Wettbewerbsrechtlerin Inhouse-Juristin bei der Medienanstalt RAI.     

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