Neben dem damaligen Finanzvorstand Dirk Nonnenmacher und dem früheren Vorstandsvorsitzenden Hans Berger waren auch die früheren Vorstände Jochen Friedrich, Peter Rieck, Bernhard Visker und Hartmut Strauß angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen Untreue in einem besonders schweren Fall sowie in zwei Fällen Bilanzfälschung vorgeworfen.
Die Anklage warf den Vorständen der Landesbank vor, bei dem sogenannten Omega-Deal 2007 wissentlich zu hohe Risiken eingegangen zu sein. Damit hätten sie ihre Pflichten grob verletzt. Den Schaden bezifferten die Strafverfolger auf fast 53 Millionen Euro. Die HSH geriet seinerzeit derart in Schieflage, dass sie mit massiven Hilfen der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein gerettet werden musste. Außerdem beschäftigten sich diverse Untersuchungsausschüsse mit den Geschehnissen.
Nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer haben die Vorstände ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als sie die umstrittene Transaktion per Eilentscheid beschlossen. Zwar hätten sich die Manager nicht ausreichend informiert, so das Landgericht, für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung reiche dies aber nicht aus. Daher seien alle Angeklagten freizusprechen.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und hohe Geldbußen für die Angeklagten verlangt. Unabhängig von dem jetzigen Urteil hat die HSH schon vor Beginn des Strafverfahrens zivilrechtliche Schiedsklagen gegen ihre früheren Vorstände erhoben.
Vertreter Dirk Nonnenmacher
Prof. Dr. Heinz Wagner (Ahrensburg)
Gerald Goecke (Kiel)
Vertreter Hans Berger
Otmar Kury (Hamburg)
Vertreter Jochen Friedrich
Prinzenberg Prien & Partner (Hamburg): Wolfgang Prinzenberg, Christian Block
Vertreter Peter Rieck
Gatzweiler & Münchhalffen (Köln): Prof. Norbert Gatzweiler
Dr. Berit Kann (Hamburg)
Vertreter Bernhard Visker
Gatzweiler & Münchhalffen (Köln): Gaby Münchhalffen
Mramor & Partner (Hamburg): Kathrin Schulz
Vertreter Hartmut Strauß
Ahlenstorf Scheffler Daum (Hamburg): Reinhard Daum
Freyschmidt Frings Pananis Venn (Berlin): Nikolai Venn
Staatsanwaltschaft Hamburg
Karsten Wegerich (Staatsanwalt)
Landgericht Hamburg, 8. Große Strafkammer
Dr. Marc Tully (Vorsitzender Richter)
Alle Verteidiger sind aus dem Markt bekannt.
Hintergrund: Die beteiligten Strafverteidiger haben sich seit Beginn der Strafverhandlung nicht verändert. So finden sich neben diversen regionalen Strafrechtlern auch bundesweit anerkannte Spezialisten. Die Kölner Anwälte von Gatzweiler und Münchhalffen sind auch in anderen Wirtschaftsstrafsachen aus der Bankenwirtschaft tätig, etwa im Zusammenhang mit der HVB oder der früheren Privatbank Sal. Oppenheim.
Das jetzige Urteil wird wohl auch von Freshfields Bruckhaus Deringer mit Interesse verfolgt worden sein. Die langjährige Beraterin der HSH hatte für die Bank ein Gutachten erstellt, das sich mit den Omega-Geschäften auseinandersetzt. Soweit bekannt kam die Kanzlei darin zu dem Schluss, dass der damaligen Führungsriege kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei. Das Mandat wird von mehreren Standorten aus betreut.
Aufgrund der Nähe ist das Hamburger Büro vor allem in der laufenden Vorstandberatung tätig. Der anerkannte Bankrechtler Dr. Thomas Emde aus dem Frankfurter Büro spielte eine wichtige Rolle in dem Strafprozess. Er wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeuge benannt und Ende Mai vor dem Landgericht zu den Verbriefungsstrukturen der Omega-Deals befragt.