Manak Schallaböck lässt beim OGH auch kino.to-Nachfolger sperren
Internetservice-Provider in Österreich müssen auch zukünftig Webportale sperren, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Autorisierung zur Verfügung gestellt werden. Dies hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Blick auf die Video-Streaming- und Download-Portale kinox.to und movie4k.to entschieden, die als Nachfolger-Plattformen von kino.to gelten. Stellvertretend für die Content-Branche hatten drei Filmproduzenten geklagt. Sie forderten erneut, dass der Zugriff auf rechtsverletzende Internetseiten nachhaltig zu sperren sei (4 Ob 22/15m)
Stellvertretend für die Content-Branche hatten die drei Filmproduzenten Allegro Film, Wega und epo Film geklagt. Sie forderten von den Providern, dass der Zugriff auf rechtsverletzende Internetseiten nachhaltig zu sperren sei.
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