Juve Plus Infinus-Prozess

Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Leiter Recht erfolgreich

Die Anordnung der Haftfortdauer gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und Leiter Recht von Infinus B. verstößt gegen die sächsische Landesverfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen entschieden. Es ist die zweite erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft in diesem Strafverfahren.

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Markus Meißner
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