Auch die anderen noch in U-Haft befindlichen Angeklagten haben JUVE-Informationen zufolge inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. In Anbetracht der bisherigen Haftdauer ist es zumindest denkbar, dass letztlich alle Angeklagten auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Ein Angeklagter war bereits in einem frühen Verfahrensstadium haftverschont worden.
In der Sache B. hatte zunächst das Landgericht, dann im Rechtsmittelverfahren das Oberlandesgericht Dresden die Haftfortdauer angeordnet. Den OLG-Beschluss hoben die Verfassungsrichter nun auf und verwiesen die Angelegenheit zurück an das Gericht. Der Beschluss lasse keine zutreffende Anschauung von Inhalt und Bedeutung des Freiheitsgrundrechts erkennen. Neben anderen Aspekten habe das Gericht auch die bisherige Dauer der Haft – mehr als zweieinhalb Jahre – nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem habe es sich nur unzureichend mit dem Beschleunigungsgebot auseinandergesetzt. Derzeit werde weniger als zwei Tage die Woche verhandelt. Warum mehr nicht möglich war, erkläre das OLG nicht. B.’s Verteidiger haben bereits beantragt, B. aus der Haft zu entlassen.
Der Infinus-Prozess ist eines der größten Betrugsverfahren hierzulande.Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-Infinus-Managern vor, Zehntausende von Anlegern mithilfe eines Schneeballsystems um Milliarden Euro geprellt zu haben. Anfang April hatte die Wirtschaftsstrafkammer einen zu erwartenden Strafrahmen für die Ex-Manager verkündet: Dem Firmengründer Jörg B. drohen demnach wegen bandenmäßigen Betrugs neun Jahre Haft, dem Ex-Rechtschef und Aufsichtsratsvorsitzenden B. sechs, zwei Vorstandsmitgliedern sieben, einem Finanzmanager fünfeinhalb und K. wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug fünf Jahre Haft. K. ist bereits nach einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung aus der Haft entlassen worden, P. wurde frühzeitig von der Haft verschont.
Vertreter vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen
Vertreter Bu. (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender/Leiter Recht)
Wissmann (Dresden): Martin Wissmann
Duchon Meißner Schütrumpf (München): Markus Meißner
Verfassungsgerichtshof Sachsen
Birgit Munz (Präsidentin)
Vertreter vor dem Landgericht Dresden
Vertreter Bi.
Israel & Hübner (Dresden): Ulf Israel, Alexander Hübner
Vertreter K.
Brüssow (Köln): Rainer Brüssow
Rolf Franek (Dresden)
Vertreter P.
Heinemann & Peters (Dresden): Stefan Heinemann
Zeeh & Coll. (Dresden): Thomas Zeeh
Vertreter K.
Stephan (Dresden): Michael Stephan
Roxin (Hamburg): Dr. Johannes Altenburg
Vertreter O.
Strafverteidigerbüro (Köln): Dirk Petri
Doreen Blasig-Vonderlin (Leipzig)
Staatsanwaltschaft Dresden
Dr. Kai Dömland (Oberstaatsanwalt)
Landgericht Dresden, 5. Strafkammer
Hans Schlüter-Staats (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
An der Seite des Kölner Verteidigers Brüssow hat es inzwischen einen Wechsel gegeben. Klaus Pfitzner, zuvor bei Brüssow in der Kanzlei, ist vor wenigen Wochen zur Kölner Staatsanwaltschaft gewechselt. Als Co-Verteidiger kam nun mit Franek ein örtlicher Strafrechtler ins Mandat. Alle anderen Angeklagten werden schon seit längerem von ihren jeweiligen Verteidigern vertreten. (Astrid Jatzkowski)
Aktualisierung am 02.09.16: Inzwischen hat das Oberlandesgericht Dresden den Haftbefehl von Bu. außer Vollzug gesetzt. Auch der Angeklagte O. kann nach erfolgreicher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof demzufolge die Haft verlassen, wenn er eine Sicherheitsleistung in ausreichender Höhe hinterlegt. Nun sitzen noch zwei der sechs Angeklagten in Untersuchungshaft.
Aktualisierung am 15.09.16: Auch der Angeklagte Bi. hat nach JUVE-Informationen inzwischen die Haft verlassen.