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Infrastrukturentgelte nachzuzahlen

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Die Fluglinie Germania muss der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) ausstehende Entgelte nachzahlen. Das hat der BgH entschieden. Germania hatte sich bislang geweigert eine Erhöhung der Entgelte für zentrale Infrastrukturleistungen wie etwa Fluggastbrücken, Gepäckbeförderung oder Tanklager am Berliner Flughafen Tegel zu zahlen und diese eigenmächtig gekürzt.Die Fluggesellschaft ging davon aus, dass die BFG mit den höheren Entgelten den Flughafen Berlin-Schönefeld quersubventionieren wolle. Das Berliner LG hatte der Germania noch Recht gegeben, aber schon vor dem Kammergericht scheiterte die Klage.

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Auch der BGH sah in der Entgelterhöhung keine Quersubventionierung von Schönefeld. Eine Kosten- und Erlösbetrachtung, die alle drei Berliner Flughäfen miteinbeziehe, stehe der EG-Streckenzugangsverordnung und der deutschen Bodenabfertigungsdiensteverordnung nicht entgegen.

Vertreter BFG

Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Ludger Giesberts (Federführung); Associates: Dr. Thilo Streit, Guido Kleve (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht)

Inhouse (Berlin): Gottfried Egger (Leiter Rechtsabteilung Berliner Flughäfen) – aus dem Markt bekannt

Prof. Dr. Achim Krämer (BGH-Vertretung; Karlsruhe)

Vertreter Germania

Schierk & Bechtloff (Hamburg): Dr. Gudrun Bechtloff – aus dem Markt bekannt

Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Guido Toussaint (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, 3. Zivilsenat

Wolfgang Schlick (Vorsitzender Richter)

Freshfields berät die BFG bereits seit längerem, etwa auch bei der Finanzierung des neuen Flughafens in Schönefeld. Schierk & Bechtloff waren bereits mehrfach für Hapag-Lloyd tätig, etwa bei der gemeinsamen Klage mehrerer Fluglinien gegen die Start- und Landegebühren am Düsseldorfer Flughafen (JUVE 03/05). Auch damals stand Freshfields-Anwalt Ludger Giesberts aufseiten des Flughafens.

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