Juve Plus Irreführende Ärzte-Bewertungen

Wettbewerbszentrale siegt mit Klaka gegen Jameda

Autor/en
  • Eva Lienemann

Das Online-Ärztebewertungsportal „Jameda“ muss gekaufte Spitzenplatzierungen künftig deutlich als Anzeige kennzeichnen. Dies hat das Landgericht München entschieden und dem Portal seine bisherige Praxis verboten. Geklagt hatte die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Stefan Eck
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