Juve Plus Schienenkartell

OLG München legt strittige Verjährungsregel klägerfreundlich aus

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Im Schadensersatzstreit zwischen kommunalen Verkehrsbetrieben und Unternehmen des sogenannten Schienenkartells gibt es ein weiteres Urteil. Das Oberlandesgericht (OLG) München hält die Ansprüche der klagenden Stadt München grundsätzlich für berechtigt. Auch Altfälle halten die Richter für nicht verjährt. Damit legen sie einen 2005 eingeführten Artikel im Kartellgesetz klägerfreundlich aus, über den derzeit viel gestritten wird, weil es auf ihn in vielen millionenschweren Verfahren ankommt. Entscheidend wird ein BGH-Urteil im Sommer sein.

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Christoph Wolf
Christoph Wolf

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