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Kartellverfahren Random House/Heyne

Das Bundeskartellamt hat im Oktober in einem Schreiben die Möglichkeit des Erwerbs des Heyne-Verlags durch Random House in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung wird bis Ende November erwartet. Die Bertelsmann-Tochter Random House hatte bereits im Januar die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List vom Verlag Axel Springer AG gekauft. Die Bonner Behörde hatte jedoch ihre Zustimmung verweigert. Um die Freigabe zu erreichen, will nun Random House lediglich den Heyne-Verlag übernehmen und hat den verbleibenden Unternehmensteil, die Verlagsgruppe Econ Ullstein List, an den schwedischen Medienkonzern Bonnier verkauft. In Deutschland gehört unter anderem der Münchner Piper-Verlag zur Bonnier Media. Vertreter Random House

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@Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Michael Esser-Wellié; Associates: Dr. Kirsten Beckmann, Dr. Holger Hohmann (alle Kartellrecht)

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