Die Bezeichnung 'Yoghurt-Gums' ist wie eine Marke zu behandeln. Dies hat das Landgericht Düsseldorf im April entschieden und damit die Klage des Süßwarenherstellers Haribo gegen seinen Konkurrenten Katjes abgewiesen. Haribo hatte geltend gemacht, dass 'Yoghurt-Gums' lediglich beschreibenden Charakter für ein Fruchtgummi-Produkt von Katjes habe und nicht als Herstellerhinweis zu werten sei. Haribo wollte deshalb die Bezeichnung für eigene ähnliche Produkte frei verwenden. Die Richter in Düsseldorf sahen jedoch aufgrund einer Verkehrsumfrage die markenmäßige Benutzung der Bezeichnung als ausreichend erwiesen an. Haribo kündigte Berufung gegen das Urteil an. Vertreter Haribo
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