Das Europäische Gericht erster Instanz hat Anfang Dezember erstmals ein Wettbewerbsbußgeld im Autovertrieb gekippt: Die Luxemburger Richter erklärten ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von rund 31 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG für nichtig. Das Strafgeld war im Mai 2001 wegen Marktabschottung für ein Automodell erlassen worden. Das Gericht sah es nun als nicht ausreichend nachgewiesen an, dass der VW-Konzern zwischen 1996 und 1998 beim Verkauf von Passat-Neuwagen ein Rabattverbot gegenüber deutschen Händlern ausgesprochen habe. VW hatte daraufhin beim zweithöchsten EU-Gericht geklagt. Die EU-Kommission muss nun innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden, ob sie gegen das Urteil Berufung beim EuGH einlegt. Die Händler hatten Presseberichten zufolge zu den Vorwürfen beharrlich geschwiegen. Vertreter Volkswagen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.