Juve Plus Kein Fall für die Sitte

Constantin mit Hofstetter Schurack in Sachen ,Fack Ju Göhte‘ erfolgreich

Die Macher der erfolgreichen Filmreihe ,Fack Ju Göhte‘ können nach jahrelangem Rechtsstreit doch noch auf die Zulassung des Filmtitels als Marke in der EU hoffen. Das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Die EU-Behörde habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass ,Fack Ju Göhte‘ von der deutschsprachigen Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei.

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Patrick Baronikians
Patrick Baronikians

Die ,Fack Ju Göhte‘-Trilogie des Münchner Filmunternehmens Constantin Film war ein Riesenerfolg. Die Filme lockten deutlich mehr als 20 Millionen Zuschauer in die Kinos. Constantin Film hatte den Titel im April 2015 als EU-Marke angemeldet. Das europäische Markenamt (EUIPO) in Alicante lehnte das jedoch als sittenwidrig ab: Deutschsprachige Verkehrskreise würden in den Wörtern ,Fack Ju‘ den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck ,fuck you‘ erkennen. Constantin Film klagte dagegen vor dem EU-Gericht, das dem EUIPO 2018 Recht gab.

Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf. Ob ein Zeichen mit den guten Sitten vereinbar ist, dürfe demnach nicht isoliert von der Wahrnehmung in der Gesellschaft und einem nachgewiesenen Kontext vorgenommen werden. EUIPO sowie EU-Gericht hätten daher den großen Erfolg der Komödie im deutschsprachigen Raum beachten müssen, zumal auch ihr Titel dabei nicht umstritten war. Der Film sei für Jugendliche freigegeben gewesen und seine positive Wahrnehmung sei zudem durch die Einbeziehung in das Lernprogramm des Goethe‑Instituts belegt worden.

Aus diesen Gründen und auch weil nicht plausibel erklärt wurde, „weshalb das allgemeine deutschsprachige Publikum das Wortzeichen ,Fack Ju Göhte‘ als Verstoß gegen grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft wahrnähme, wenn es als Marke verwendet würde, obwohl dasselbe Publikum den Titel der gleichnamigen Komödien offenbar nicht für sittenwidrig hielt“, darf das EUIPO die Anmeldung der Marke nicht als sittenwidrig zurückweisen.

Das Amt in Alicante muss nun noch einmal über die Anmeldung entscheiden, muss sich dabei aber an die Vorgaben aus Luxemburg halten. Die jetzige Entscheidung dürfte zudem für die Film- und auch Verlagsbranche über den konkreten Fall hinaus mehr Klarheit schaffen, da Filmtitel häufig Wortspiele oder Doppeldeutigkeiten beinhalten.

Vertreter Constantin
Hofstetter Schurack & Partner (München): Dr. Patrick Baronikians (Federführung); Associate: Eva Saarmann

Vertreter EUIPO
Inhouse (Alicante): Dr. Dominik Hanf

Generalanwalt
Dr. Michal Bobek

Europäischer Gerichtshof, 5. Kammer
Eugene Regan (Kammerpräsident), Dr. Irmantas Jarukaitis, Endre Juhász, Dr. Marko Ilešič (Berichterstatter), Dr. Constantinos Lycourgos

Hintergrund: Der Hofstetter Schurack-Partner Baronikians berät Constantin Film seit mehreren Jahren regelmäßig im Kennzeichenrecht und hatte auch die Anmeldung der Marke im Jahr 2015 betreut.

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