Künstler können von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich nicht verlangen, dass von ihnen interpretierte, komponierte oder arrangierte Musiktitel ausgestrahlt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf im Verfahren der Unterhaltungskünstlerin Claudia Hirschfeld gegen den WDR entschieden. Er folgte damit der Argumentation des Funkhauses: Aus dem Grundrecht der Kunstfreiheit folge kein Anspruch gegen den Staat auf Vermittlung der Kunstwerke. Der WDR könne sich vielmehr auf seine Programmfreiheit berufen. Claudia Hirschfeld hatte dem Sender mehrfach CDs mit ihrer Musik zugesandt, ohne ein einziges Mal gesendet zu werden. Sie berief sich darauf, dass der WDR zu einer ausgewogenen Programmgestaltung verpflichtet sei und nicht nur große Produktionsfirmen berücksichtigen dürfe. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das OVG abgelehnt. Laut Anwalt der Klägerin soll nun das BVerfG eingeschaltet werden. Vertreter WDR
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