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Kein Schadensersatz an Eismann

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Der Osnabrücker Tiefkühl-Top-Service (TTS) muss keinen Schadenersatz wegen unlauteren Wettbewerbs an den Mettmanner Mitkonkurrenten Eismann bezahlen. Das Landgericht Osnabrück hat eine Klage von Eismann über 20 Millionen Euro abgewiesen. TTS wurde von Eismann beschuldigt, dem Konkurrenten eine große Anzahl von Handelsvertretern abgeworben zu haben. Das Gericht sah das geltend gemachte Abwerbeverbot jedoch als nicht gerechtfertigt an.

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Eismann hat gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung eingelegt. Ungewöhnlich war, dass das Unternehmen nicht auf Unterlassung und Schadenersatzfeststellung, sondern direkt auf Schadenersatz geklagt hatte.

Vertreter TTS

Lovells (Düsseldorf): Dr. Erhard Keller; Associate: Dr. Anna Glinke (beide Wettbewerbsrecht)

Vertreter Eismann

Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Ulf Doepner, Dr. Andrea Lensing-Kramer (beide Wettbewerbsrecht); Associate: Dr. Peter Ruess (Marken- und Wettbewerbsrecht)

TTS war auf Lovells-Partner Keller durch eine Veröffentlichung aufmerksam geworden und hatte die Kanzlei daraufhin erstmalig mandatiert. Freshfields hatte sich vor drei Jahren bei einem Beauty-Contest durchgesetzt und berät Eismann seitdem umfassend in wettbewerbsrechtlichen Fragen.

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