Holborn wollte mit der Widerklage Schadensersatzansprüche aus Produktionsausfällen in Höhe von rund 20,5 Millionen Euro geltend machen. Das Hanseatische OLG hat jetzt das in erster Instanz ergangene Teilurteil des Landgerichts Hamburgs bestätigt und die Ansprüche abgewiesen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen – Holborn hat jetzt Nichtzulassungsklage beim BGH eingereicht.
Ursprünglich hatte Aker Klage gegen Holborn eingereicht – die Entscheidung des Hamburger Landgericht über diese Klageforderung – unter anderem Restwerklohn – in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro steht noch aus. (Silke Brünger)
Vertreter Aker Kvaerner
JAGENBURG (Köln): Prof. Inge Jagenburg (Baurecht)
Vertreter Holborn
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Hamburg): Dr. Thomas Wambach (Baurecht)
Hanseatisches OLG, 1. Zivilsenat
Dr. Wolfgang Kramer (Vorsitzender Richter)
Heuking betreut Holborn schon seit längerem regelmäßig.