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Keine IG Metall-Tarifzuständigkeit bei IBM

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Die IG Metall besitzt keine Tarifzuständigkeit für IBM-Unternehmen mehr. Dies entschied die 9. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts in einem Verfahren, in dem 15 IBM-Unternehmen für eine Zuständigkeit von Ver.di stritten. Grund für die Entscheidung: IBM produzierte früher Hardware, bietet jedoch heute ganz überwiegend Dienstleistungen an, wofür die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zuständig sei.

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Zuvor hatte ein hochkarätig besetztes DGB-Schiedsgericht eine Grundsatzvereinbarung beschlossen, nach der IG Metall und Ver.di bei den IBM-Unternehmen eine Tarifgemeinschaft mit gemeinsamer Tarifkommission bilden sollten. In der Vorinstanz hatte das Frankfurter Arbeitsgericht diese Entscheidung als wirksam eingestuft.

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