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Kind wehrt sich mit Bethge Reimann Stari gegen Rauswurf

Martin Kind darf vorerst seinen Posten als Geschäftsführer des Zweitligisten Hannover 96 fortführen. Das Landgericht Hannover entschied heute in einem Eilverfahren, dass die Abberufung zumindest bis zum Hauptverfahren unwirksam ist.

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Martin Kind

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Ende Juli wurde Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 abberufen. Diese Entscheidung hält Kind jedoch für nicht rechtmäßig und ficht sie juristisch an. Nach einer mündlichen Verhandlung gab ihm das Landgericht Hannover heute vorerst recht. Nur der Aufsichtsrat könne eine Abberufung wirksam machen, nicht aber der Verein als solcher. Endgültig soll sich die Frage in einem ausführlichen Hauptsacheverfahren klären.

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