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Ende Juli wurde Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 abberufen. Diese Entscheidung hält Kind jedoch für nicht rechtmäßig und ficht sie juristisch an. Nach einer mündlichen Verhandlung gab ihm das Landgericht Hannover heute vorerst recht. Nur der Aufsichtsrat könne eine Abberufung wirksam machen, nicht aber der Verein als solcher. Endgültig soll sich die Frage in einem ausführlichen Hauptsacheverfahren klären.