Juve Plus Klagebefugnis

Vereine und Kanzleien dürfen für Verbraucherschutz nicht kooperieren

Deutsche Gerichte beschäftigen sich derzeit regelmäßig mit der Frage, welche Vereine und Verbände dem Verbraucherschutz dienen. Und wie die Verbände zusammengesetzt sein müssen, damit sie als verbandsklageberechtigt gelten. Der Aktionsbund aktiver Anlegerschutz musste vor dem Bundesverwaltungsgericht nun eine Niederlage einstecken. Der Verband sei zu eng verbandelt mit den wirtschaftlichen Interessen einer Kanzlei, hieß es. Das Urteil dürfte auch die Deutsche Umwelthilfe interessieren. Ihre Verbandsklageberechtigung steht bald vor dem Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Marc Schüffner
Marc Schüffner

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema