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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat drei Betriebsratswahlen bei der Konzerngesellschaft Takeaway Express für unwirksam erklärt (Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24). Laut dem Urteil reicht es nicht aus, dass Auslieferungsfahrer eines Liefergebiets eine Interessengemeinschaft bilden und einen eigenen Dienstplan haben. Die Richter forderten ein „Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb“ für die Wahl eines Betriebsrats. Die in Berlin ansässige Takeaway Express gehört zur niederländischen Just Eat Takeaway und tritt in Deutschland unter der Marke Lieferando auf.