Juve Plus Betriebsratswahlen unwirksam

Kliemt erstreitet BAG-Erfolg für Stammmandantin Lieferando

Das oberste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden, dass Kurierfahrer von Lieferdiensten nicht automatisch eigene Betriebsräte für ihre Liefergebiete wählen können – ein Urteil mit Signalwirkung. Die Richter stellten strenge Anforderungen an die organisatorische Selbstständigkeit solcher Einheiten. Im Fokus standen die Strukturen bei Lieferando.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat drei Betriebsratswahlen bei der Konzerngesellschaft Takeaway Express für unwirksam erklärt (Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24). Laut dem Urteil reicht es nicht aus, dass Auslieferungsfahrer eines Liefergebiets eine Interessengemeinschaft bilden und einen eigenen Dienstplan haben. Die Richter forderten ein „Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb“ für die Wahl eines Betriebsrats. Die in Berlin ansässige Takeaway Express gehört zur niederländischen Just Eat Takeaway und tritt in Deutschland unter der Marke Lieferando auf.

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