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Der Aufdruck „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf Kondomverpackungen ist unzulässig. So lautet das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zweier Kondomhersteller (Az. 14c O 124/15). Durch den Aufdruck könne der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden darf.