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Der Staatsanwaltschaft Verden waren schon im April 2013 erste Unregelmäßigkeiten aufgefallen, als ein Prüfungswiederholer ein Ergebnis im Staatsexamen erzielte, das aufgrund seiner bisherigen Ergebnisse nicht plausibel schien. Nachzuweisen war dem Prüfling zu diesem Zeitpunkt aber nichts, weshalb die Ermittlungen wieder eingestellt wurden.