Zurückgewiesen wurde mit dem Frankfurter Urteil eine Klage der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die eine Wiederaufnahme des amtlichen Handels der Ingram Macrotron-Aktien gefordert hatte. Bereits Ende 1999 hatte Dr. Jack Schiffer, Münchner Partner bei KPMG Beiten (damals noch BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener) in einem Grundsatzurteil vor dem Landgericht München I das erste formelle Börsen-Delisting eines deutschen Unternehmens gegen eine Klage der DSW erfochten. Das LG-Urteil war Anfang 2001 durch das OLG München bestätigt worden. Tätig war in dem Verfahren neben Schiffer auch Dr. Philip Martinius, der zum Jahreswechsel zu Gibson, Dunn & Crutcher gewechselt ist.
Die DSW hat Revision gegen das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt. Damit sind nun im gleichen Fall Verfahren gegen Ingram Macrotron beim Bundesgerichtshof und die Frankfurter Wertpapierbörse beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.