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Krombacher darf Regenwald-Werbekampagne fortsetzen

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Die Krombacher Brauerei darf vorerst ihre Regenwald-Werbekampagne weiter fortsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es grundsätzlich zulässig sei, die Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz zu verbinden. Krombacher hatte 2002 und 2003 damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Wettbewerbsverbände hatten dagegen geklagt, weil sie die Kampagnen wegen mangelnder Transparenz und auch Irreführung für wettbewerbswidrig halten: Die Werbung enthalte keine Information, in welcher Form der Schutz gewährleistet werde. Zudem verstoße die Brauerei gegen das Irreführungsverbot, weil sie möglicherweise nur einen geringen Betrag spenden würde, mit dem ein nachhaltiger Schutz kaum erreicht werden könne. Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm hatten den Unterlassungsklagen wegen mangelnder Transparenz stattgegeben – allerdings, ohne auf den Vorwurf der Irreführung weiter einzugehen.

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Der BGH kam nun jedoch zu der Auffassung, dass das Unternehmen bei dieser Form der Werbung nicht über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe der Zuwendung informieren müsse, da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kein allgemeines Transparenzgebot enthalte. Die Werbung könne daher nur dann als wettbewerbswidrig verboten werden, wenn sie irreführend sei und die Brauerei zur Förderung des Regenwald-Projekts mehr versprochen als tatsächlich geleistet habe. Da jedoch die Vorinstanzen in den angefochtenen Entscheidungen keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen haben, ob die Erwartungen der Verbraucher in relevanter Weise enttäuscht worden sind, verwies der BGH die Fälle an die Instanzgerichte zurück.

Vertreter Krombacher

Mayer Brown Rowe & Maw (Frankfurt): Dr. Christofer Eggers (Kartell- und Wettbe-werbsrecht); Associate: Thorsten Beyerlein (IP)

Dr. Brunhilde Ackermann (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft

Gerstenberg Rechtsanwälte (München): Eike Markus Gerstenberg

Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Vertreter Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln

Zain Rechtsanwälte (Köln): Henning Zain

Dr. Achim von Winterfeld (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Meißner & Kollegen (Siegen): Dr. Friedrich Meißner

Dr. Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

BGH, 1. Zivilsenat

Prof. Dr. Eike Ullmann (Vorsitzender Richter)

Mayer Brown Rowe & Maw berät die Krombacher Brauerei seit 1993 im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und in einzelnen kartellrechtlichen Mandaten.

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