Gegen diese Entscheidungen richtete sich Vattenfall zunächst mit Beschwerden vor den Oberlandesgerichten. Der BGH als letzte Instanz bestätigte die Ansicht der Regulierungsbehörden nun weitestgehend. Durch die Entscheidung reduziert sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung um rund 50 Millionen Euro. Diesen Betrag muss Vattenfall an seine Konkurrenten zurückzahlen.
Vertreter Vattenfall
Clifford Chance (Düsseldorf): Dr. Peter Rosin, Thomas Burmeister; Associate: Shaghayegh Smousavi (alle Energiewirtschaftsrecht)
Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Inhouse: Dr. Andreas Metzenthin (Chefjustiziar), Dr. Frank Hölzer (Leiter Energierecht)
Vertreter Bundesnetzagentur
Loschelder (Köln): Dr. Raimund Schütz; Associate: Dr. Christian Schütte
Inhouse: Gerlinde Schmitt-Kanthak (Leiterin Prozessabteilung), Dr. Alfred Feuerborn (Vorsitzender der zuständigen Beschlusskammer) – aus dem Markt bekannt
BGH, Kartellsenat
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter)
Loschelder-Partner Schütz ist seit 2006 für die Bundesnetzagentur in energierechtlichen Beschwerdeverfahren gegen Entgeltgenehmigungen tätig. Er wurde von der Bundesnetzagentur wegen seiner Expertise in der Telekommunikationsregulierung mandatiert. Clifford war bereits vorher in kleineren Angelegenheiten für Vattenfall tätig. Obwohl in diesem Verfahren kein BGH-Anwalt zwingend erforderlich war, holte Clifford den BGH-Anwalt Krämer unterstützend dazu.