In der Vorinstanz hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK) gegen diese Handhabe geklagt und vor dem Landgericht Düsseldorf recht bekommen. Nach der Argumentation der Kammer vermittelt der Begriff ,Kundenanwalt‘ den Anschein eines Rechtsanwalts, der die Interessen der Versicherungsnehmer vertritt.
Tatsächlich führte der Versicherer diese Position in seinem Beschwerdemanagement ein, um damit seinen Kunden einen schnelleren Weg zur Schlichtung zu bieten. Im Vordergrund stand allerdings auch die Vermeidung von Prozessen für den Versicherer. Gerade dieser Punkt führte in der Vergangenheit zu Kritik seitens der Verbraucherschützer.
Der Zivilsenat bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. Die Nutzung der Bezeichnung ‚Ergo Kundenanwalt‘ bleibt weiterhin untersagt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu.
Die jüngsten Statistiken aus der Versicherungswirtschaft belegen, dass die Zahl von Zivilprozessen gegen Versicherer mittlerweile rückläufig sind. Experten führen dies unter anderem auf mehr interne Schlichtungsstellen zurück, aber auch auf ein konsequenteres Schadensmanagement und mehr externe Ombudsmänner.
Vertreter Rechtsanwaltskammer Berlin
Franz Schulkamp (Berlin): Dr. Ulrich Franz
Inhouse (Berlin): Benno Schick
Vertreter Ergo
Jonas (Köln): Karl Hamacher
Inhouse (Düsseldorf): keine Nennungen
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Dr. Erfried Schüttpelz (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Die beiden Streitparteien setzen weiterhin auf ihre bewährten Anwälte aus der Vorinstanz. Die Berliner Kanzlei Franz Schulkamp trat zuletzt im prominenten Streit zwischen Stiftung Warentest und Ritter Sport in Erscheinung. Letztlich konnte sie die Niederlage ihrer langjährigen Mandantin Stiftung Warentest gegen den Schokoladenhersteller nicht verhindern.