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Latham, Squire und Strafrechtler erstreiten EuGH-Urteil für Deutsche Wohnen

Der Europäische Gerichtshof hat zum bisher größten in Deutschland verhängten DSGVO-Bußgeld entschieden. Es geht um 14,5 Millionen Euro im sogenannten Datenfriedhof-Fall. Gegen dieses Bußgeld kämpft die Deutsche Wohnen mit drei renommierten Kanzleien. Nun muss wieder das Kammergericht Berlin entscheiden.

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Die Antwort des EuGH auf die Vorlagefragen des Kammergerichts in Kurzform: Datenschutzrechtliche Bußgelder können direkt gegen Unternehmen verhängt werden – aber nur, wenn der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden ist (C‑807/21). Damit klären die Richterinnen und Richter drängende Fragen zur Sanktionspraxis von Datenschutzbehörden. Sowohl für Unternehmensvertreter als auch für die Datenschutzbehörden sind Punkte dabei, die diese als Erfolg werten können. 

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