Die beiden Kläger hatten auf Anraten ihrer Bank jeweils rund 10.000 Euro in Zertifikate investiert. Dabei handelte es sich um Zertifikate, die von der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers emittiert wurden. Nach der Insolvenz von Lehman im September 2008 wurden die Papiere nahezu wertlos. Die Anleger klagten, weil die Haspa sie ihrer Meinung nach falsch beraten und zu wenig über die Risiken aufgeklärt hatte.
Konkret stützten die Kläger ihre Ansprüche gegen die Bank im Wesentlichen darauf, dass die Bank nicht offengelegt hat, was sie am Verkauf der Zertifikate verdient. Dabei verwiesen sie auf die sogenannten „Kick-back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte in einer Aufsehen erregenden Entscheidung Ende 2006 geurteilt, dass Banken und Finanzdienstleister Kunden umfassend über ihr Geschäftsmodell aufklären müssen.
Insbesondere die Tatsache, dass sie bei der Vermittlung bestimmter Finanzprodukte eine Rückvergütung (Kick-back) des Emittenten erhalten, darf danach nicht verschwiegen werden. In solchen Fällen hätten die Institute ein gesteigertes Eigeninteresse am Verkauf der Produkte, ohne dass dies ausreichend transparent sei.
Den Verkauf von Lehman-Zertifikaten stuften die BGH-Richter dagegen anders ein. In diesem Fall habe die Haspa nicht über ihre Gewinnspanne aufklären müssen. Es sei auch für Kunden offensichtlich, dass die Bank hier ein Eigeninteresse hat. Die Aufklärung darüber, dass ein Emittentenrisiko bestehe und dass die Einlagensicherung nicht greift, sei zudem in ausreichendem Maße erfolgt. Zudem sei eine Pleite von Lehman Brothers zum Zeitpunkt des Verkaufs der Papiere noch nicht absehbar gewesen.
In erster Instanz hatten die Kläger vor dem Hamburger Landgericht noch Recht bekommen. Dagegen entschied das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten der Bank. Hier sahen die Richter keine Verletzung der Beratungspflicht. Die Verluste deutscher Anleger summierten sich Expertenschätzungen zufolge auf rund 750 Millionen Euro. Mehr als 40.000 Deutsche sollen in Lehman-Zertifikate investiert haben.
Vertreter Anleger
Husack Schnelle Uthoff-Schnelle (Hamburg): Ulrich Husack
Scheuch & Lindner (Karlsruhe): Richard Lindner (BGH-Vertretung)
Vertreter Haspa
Inhouse (Hamburg): Dr. Sabine Scholz-Fröhling, Christian Albers, Rudolf Heitmann
Lindenpartners (Berlin): Dr. Lars Röh, Dr. Brigitta Varadinek, Dr. Roman Dörfler; Associates: Dr. Ansgar Pallasky, Dr. Truls Hebrant, Dr. Frank Eggers
Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe): BGH-Vertretung
BGH, XI. Zivilsenat
Ulrich Wiechers (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Lindenpartners hat einen Schwerpunkt in der Vertretung von Kreditinstituten bei bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten. Im Lehman-Komplex war die Kanzlei von Beginn an auf Seiten der Haspa tätig. Dabei kooperiert Lindenpartners eng mit der Hamburger Sozietät Schulz Noack Bärwinkel. Hier sind Thomas Schikorra und Dr. Einar Recknagel für die Haspa tätig.
Neben der Haspa haben auch zahlreiche andere Banken die Lehman-Produkte offensiv vertrieben, insbesondere die Frankfurter Sparkasse (Fraspa), die Commerzbank und die Targobank. Öffentlich bekannt ist, dass die Fraspa in diesen Fällen FPS mandatiert hat, die Targobank lässt sich in der überwiegenden Zahl der Fälle von Haver & Mailänder vertreten. Die Commerzbank setzt auf verschiedene Kanzleien. Beauftragt wurden etwa Sernetz Schäfer und Waldeck.
Auf Seiten der Anleger sind zahlreiche Anlegerschutzkanzleien in Sachen Lehman tätig. Husack Schnelle Uthoff-Schnelle ist eine kleinere Einheit aus Hamburg, die einige Mandate in diesem Zusammenhang akquirieren konnte.
Die Entscheidung verschlechtert Experten zufolge die Chancen der Anleger deutlich. Die Klagewelle dürfte abebben, zumal sie den Trend einer sehr bankenkritischen BGH-Position bricht. Erst vor wenigen Monaten hatte der elfte Zivilsenat des BGH unter dem Vorsitz von Ulrich Wiechers eine wegweisende bank- und kapitalmarkrechtliche Entscheidung gegen die Kreditwirtschaft getroffen. Damals wurde die Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Mittelständler zum Kauf von CMS Spread-Ladder-Swaps geraten hatte (mehr…).