Kern des Streits ist ein Vertrag, der vor über 20 Jahren zwischen Juris und allen Bundesgerichten geschlossen wurde. Damals wurde festgelegt, dass alle gerichtlichen Entscheidungen exklusiv dem halbstaatlichen Datenbankanbieter zur Verfügung gestellt werden. Dagegen geht der kleinere Konkurrent Lexxpress nun schon seit vielen Monaten vor, er will an der kommerziellen Verwertung der Gerichtsurteile teilhaben.
Lexxpress klagte deshalb gegen das Bundesverfassungsgericht vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe – und verlor zunächst (Az: 3 K 2289/09). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied daraufhin im Mai 2013, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen nicht ausschließlich Juris zur Verfügung stellen darf (Az:10 S 281/12). Dagegen ging das Bundesverfassungsgericht nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision.
Lexxpress begründete seine Forderung mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte dagegen, indem es sich auf das Urheberrecht berief. Lexxpress stellt außerdem das damalige Vergabeverfahren infrage, bei dem sich Juris durchsetzte.
Im Herbst vergangenen Jahres stellte dann Lexxpress den Befangenheitsantrag gegen alle Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Die Begründung: Die Richter seien in das System der Urteilsveröffentlichung durch Juris per Mitgliedschaft im Richterverein involviert und würden davon profitieren. Denn ein Teil der Juris-Gewinne gehe direkt an das Bundesjustizministerium. Zudem könnten sich die Richter nicht von den Rechtsansichten freimachen, die die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache geäußert haben.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Wenn allen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts Befangenheit vorgeworfen werde, können auch die abgelehnten Richter selbst an einer Entscheidung darüber mitwirken – selbst wenn die Ablehnungsgesuche nicht als untauglich oder rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren seien.
Parallel klagt Lexxpress zum selben Thema auch vor dem Verwaltungsgericht Leipzig gegen das Bundesverwaltungsgericht selbst.
Vertreter Lexxpress
RWP Rechtsanwälte (Düsseldorf): Dr. Clemens Antweiler, Dr. Pascale Liebschwager; Associate: Christina Schulz
Maucher Börjes Jenkins (Freiburg): Dr. Michael Nielen (Urheberrecht)
Vertreter Bundesverfassungsgericht
Inhouse (Karlsruhe): Wolfgang Rohrhuber – aus dem Markt bekannt
Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Gunhild Schäfer – aus dem Markt bekannt
Vertreter Juris (Beigeladene)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Klaus Beucher, Dr. Hans-Joachim Prieß, Dr. Wolf Spieth (beide Berlin); Associate: Dr. Hendrik Baumann
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat, Leipzig
Dr. Rüdiger Nolte (Vorsitzender Richter), Günter Krauß, Martin Brandt
Hintergrund: Alle Beteiligten setzten auf ihre bewährten Berater. Im Unterschied zu den Vorinstanzen holte sich das Bundesverfassungsgericht mit der renommierten Karlsruher BGH-Anwältin Schäfer auch externe Berater an die Seite. (Désirée Balthasar, Christine Albert)