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Das Landgericht wies ein von Edeka gefordertes Lieferstopp-Verbot zurück, indem es die einstweilige Verfügung vom 8. September aufhob (Az 415 HKO 72/22). Darin hatte das Gericht Coca-Cola noch zur Belieferung verpflichtet. Nun sagt die Kammer: Coca-Cola darf die Lieferungen stoppen, wenn die Preisvorstellungen nicht zusammenpassen.