Als erstes hatte die Lebensmittelzeitung über die Entscheidung berichtet. Wie JUVE von Prozessbeteiligten erfuhr, begründet das Gericht die Klageabweisung unter anderem mit fehlender Klagebefugnis (sogenannte fehlende Aktivlegitimation). Geiwitz habe nicht genau genug ausgeführt, welche Ansprüche von ehemaligen Schlecker-Tochterunternehmen stammten und welche von Schlecker selbst. Außerdem seien Teile der Forderungen verjährt oder gar nicht entstanden. Geiwitz will nun in Berufung gehen.
Schlecker soll jahrelang zu viel für Süßwaren, Waschmittel und Drogerieartikel bezahlt haben. Konsumgüterhersteller sollen in mehreren Fällen die Konditionen abgesprochen haben. Deshalb verklagte Geiwitz den Nivea-Hersteller Beiersdorf, GlaxoSmithKline, den Schuhcreme-Produzenten Erdal, den Rasierklingenhersteller Gillette, die Kosmetikfirma L’Oréal, den Parfümhersteller Coty sowie Procter & Gamble. Weiteren Produzenten wurde der Streit verkündet.
Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission hatten die früheren Schlecker-Lieferanten für schuldig befunden, ihre Preise als Mitglieder des ehemaligen Arbeitskreises ‚Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel‘ im Markenverband abgesprochen zu haben. In der Folge wurden 2013 und 2014 empfindliche Bußgelder verhängt.
Schlecker klagt nicht als einziger Händler. Auch Kaufland, Rossmann, Müller, Budnikowsky und Famila verlangen Schadensersatz von FMCG-Herstellern wegen vermuteter Preisabsprachen.
Vertreter Arndt Geiwitz
SGP Schneider Geiwitz (Ulm): Prof. Dr. Kai-Thorsten Zwecker (Kartellrecht)
Vertreter Beiersdorf
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers; Associates: Dr. Johannes Schmidt (Frankfurt), Dr. Philipp Kirst, Dr. Mathis Rust (alle Kartellrecht)
Vertreter Procter & Gamble und Gillette
Allen & Overy (Hamburg): Dr. Ellen Braun; Associate: Lukas Rengier (beide Kartellrecht)
Vertreter L’Oréal und GlaxoSmithKline
Oppenländer (Stuttgart): Prof. Dr. Albrecht Bach, Dr. Ulrich Klumpp, Dr. Florian Schmidt-Volkmar (alle Kartellrecht), Dr. Matthias Lorenz (Litigation)
Vertreter Erdal Rex
Dr. Ine-Marie Schulte-Franzheim (Wettbewerbsrecht)
Vertreter Coty
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Andreas Lubberger (Wettbewerbs-/Vertriebsrecht)
Streithelfer
Vertreter Reckitt Benckiser
Gleiss Lutz (München): Dr. Ingo Brinker (Kartellrecht)
Vertreter Jacobs Douwe Egberts
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Thomas Paul (Kartellrecht)
Vertreter Johnson & Johnson
CMS Hasche Sigle (Brüssel): Dr. Michael Bauer (Kartellrecht)
Vertreter USC Johnson
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Christian Karbaum (Kartellrecht)
Vertreter Schwarzkopf/Henkel
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton: Rüdiger Harms (Kartellrecht)
Vertreter Unilever
Commeo (Frankfurt): Dr. Dominique Wagener (Kartellrecht/Wettbewerbsrecht)
Vertreter Delta Pronatura
Keil & Schaafhausen (Frankfurt): Dr. Johann-Christoph Gaedertz (Kartellrecht)
Landgericht Frankfurt, 3. Zivilkammer
Dr. Frowin Kurth (Vors. Richter), Dr. Reto Mantz, Immanuel Heiser
Hintergrund: Einige Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Unterm Strich ist das Urteil für die Hersteller zwar positiv. Trotzdem hätten sich viele Anwälte auch eine inhaltliche Begründung gewünscht. Denn es stehen noch die Klagen weiterer Drogeriemarktketten im Raum. Gerne hätten die Experten auch Antworten auf die Frage gehabt, wie Schadensersatzansprüche zu handhaben sind, wenn keine klassischen Preisabsprachen, sondern ein allgemeiner Informationsaustausch unter den Herstellern geahndet wird. Oder wie Schaden definiert wird, wenn Preise an Subabnehmer weiter verrechnet werden.
Auf Klägerseite vertritt der Kartellrechter Zwecker aus dem Rechtsberatungsarm von Schneider Geiwitz nicht nur den Schlecker-Insolvenzverwalter, sondern auch alle weiteren Drogeriehändler bei ihren Klagen. Zwecker ist auf Kartellschadensersatz spezialisiert und in zahlreichen großen Streitkomplexen, wie dem Zement- und dem Lkw-Kartell, vertreten.
Die Riege der Hersteller ist zum Großteil schon seit dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt mit ihren jeweiligen Anwälten vertreten. In vielen Fällen reichen die Mandatsbeziehungen der Kartell- und Wettbewerbsrechtler sogar noch weiter zurück. Die stabile Beziehung zwischen Cleary-Partner Deselaers und Beiersdorf beispielsweise überstand auch problemlos dessen Wechsel von Linklaters zu Cleary im vergangenen Jahr. Auch Oppenländer berät schon seit Jahrzehnten den Kosmetikhersteller L’Oréal; Allen & Overy-Partnerin Braun ist als regelmäßige kartellrechtliche Beraterin von Procter & Gamble bekannt.