Der beihilferechtliche Streit zwischen der EU-Kommission, dem Bundesverband deutscher Banken (BDB) und den deutschen Landesbanken um die Eingliederung von Wohnungsbauförderungsvermögen und den damit verbundenen Zinszahlungen scheint vor dem Ende zu stehen. Ende 2004 hatten die Kontrahenten über die Höhe der Zinsen eine Vereinbarung erzielt: Die nunmehr zu zahlenden Beträge belaufen sich zusammen auf drei Milliarden Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Davon 1,4 Milliarden Euro für die WestLB und 320 Millionen Euro für die BayernLB. Die Landesbank Hessen-Thüringen, deren Übertragungsvertrag hinsichtlich ihrer Wohnungsbauförderungsanstalt in geringerem Umfang beanstandet wurde, kam am günstigsten weg.
Vorausgegangen waren eine Beschwerde des BDB und ein erstes Gerichtsverfahren zwischen WestLB, Bundesrepublik und der EU-Kommission um die Höhe von Zinszahlungen. Der EuGH hatte seinerzeit die Berechnungsmethode der EU-Kommission kritisiert und den Fall zurückverwiesen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.