Juve Plus Managergehälter

VfGH bestätigt eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit

Der Verfassungsgerichtshof in Wien (VfGH) hat drei Normprüfungsanträge zur Absetzbarkeit sogenannter Managergehälter abgewiesen. Diese bezogen sich auf Neuregelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) und Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Regelungen sehen vor, dass Unternehmen Gehälter nunmehr lediglich bis 500.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen können.

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Alix Frank-Thomasser
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