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Mangelhafter Filmfonds-Prospekt

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Der Verkaufsprospekt des Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. 3. KG ist fehlerhaft. Dies entschied der Bundesgerichtshof in drei Parallelverfahren, die Anleger des Fonds angestrengt hatten. Ob die Initiatoren des Filmfonds für die Prospektmängel verantwortlich gemacht werden können und damit Schadensersatz gefordert werden kann, muss in weiteren Verfahren geprüft werden. Weitere Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Prospekt geprüft hatte, wies der BGH jedoch ab.

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Die drei Anleger hatten im Herbst 2000 je eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds gezeichnet. Als dieser 2002 in wirtschaftliche Schieflage geriet, erlitten die Anleger einen Totalverlust.

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