Ackermann und Klaus Esser werden 3,2 und 1,5 Millionen Euro bezahlen müssen, Joachim Funk eine Million, Klaus Zwickel, Jürgen Ladberg und Dieter Droste kommen mit fünfstelligen Geldauflagen davon. Ackermann hatte sich bei seinem Antrag unter anderem auf die lange Verfahrensdauer berufen. Aufgrund geringer Schuld sei eine Fortsetzung unzumutbar, er verzichte auf die Möglichkeit eines Freispruchs.
In der ersten Auflage des Prozesses hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen, das Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.
Vertreter Dr. Josef Ackermann
KEMPF DANNENFELDT (Frankfurt): Eberhard Kempf
PROF. DR. KLAUS VOLK (München)
Vertreter Dr. Klaus Esser
KRAUSE LAMMER WATTENBERG (Berlin): Dr. Daniel Krause
PROF. DR. JÜRGEN WELP (ehem. Universität Münster)
Vertreter Prof. Dr. Joachim Funk
HEIMES & MÜLLER (Saarbrücken): Prof. Dr. Egon Müller
NÖRR STIEFENHOFER LUTZ (Frankfurt): Dr. Dieter Schenk (Aktienrecht)
Vertreter Klaus Zwickel
HAMM MICHALKE KÖBERER PAULY KIRSCH (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm, Jürgen Pauly
Vertreter Jürgen Ladberg
PROF. DR. TONDORF & BÖHM (Düsseldorf): Prof. Dr. Günter Tondorf
Vertreter Dr. Dieter Droste
DR. WALDOWSKI STÜNKEL (Düsseldorf): Frank Linzenich
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
OStA Peter Lichtenberg
LG Düsseldorf, 10. große Strafkammer
Stefan Drees (Vorsitzender Richter), Christa Mosiek, Dr. Ingo Scholten
Das Mannesmann-Verfahren bot über Jahre die Bühne für einige der profiliertesten Wirtschaftsstrafrechtler Deutschlands. Noch im Revisionsverfahren war auch der hoch angesehene Düsseldorfer Verteidiger Dr. Sven Thomas dabei. Er hatte Esser auch in der Erstauflage des Prozesses vor dem Landgericht vertreten. Nach dem Verteidigerwechsel an seiner Seite vermuteten dann jedoch viele Strafrechtler, Krause und Kempf würden gemeinsam auf eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft hinarbeiten und nicht zwingend die Freispruch-Verteidigung fortsetzen.
Allerdings ist derzeit völlig unklar, ob möglicherweise – insbesondere auf Seiten der Ermittlungsbehörden – auch andere rechtliche Beurteilungen eine Rolle gespielt haben. Bereits zu Beginn des zweiten Prozesses vor dem Landgericht hatten sich Strafverteidiger sehr kritisch zu einer möglichen Einstellung geäußert: Eine Einigung würde verhindern, dass zu einer wichtigen juristischen Frage eine abschließende BGH-Rechtsprechung existiere. Dem gegenüber hatte die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bei ihrer Zustimmung erklärt, wesentliche Fragen der Prämienregelungen seien bereits durch das aufhebende Urteil des BGH geklärt, es bestünde Rechtssicherheit.