Juve Plus Mannesmann-Prozess

Gegen Geldstrafen eingestellt

Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen alle Angeklagten des Mannes-Prozesses gestern vorläufig gegen Geldauflagen eingestellt. Die Taten seien bereits vor sechs Jahren begangen worden und umstrittene Fragen seien in einem angemessenen Zeitraum nicht zu klären. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche unmittelbar nach dem Antrag Josef Ackermanns einer solchen Vorgehensweise zugestimmt.

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Ackermann und Klaus Esser werden 3,2 und 1,5 Millionen Euro bezahlen müssen, Joachim Funk eine Million, Klaus Zwickel, Jürgen Ladberg und Dieter Droste kommen mit fünfstelligen Geldauflagen davon. Ackermann hatte sich bei seinem Antrag unter anderem auf die lange Verfahrensdauer berufen. Aufgrund geringer Schuld sei eine Fortsetzung unzumutbar, er verzichte auf die Möglichkeit eines Freispruchs.

In der ersten Auflage des Prozesses hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen, das Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

Vertreter Dr. Josef Ackermann

KEMPF DANNENFELDT (Frankfurt): Eberhard Kempf

PROF. DR. KLAUS VOLK (München)

Vertreter Dr. Klaus Esser

KRAUSE LAMMER WATTENBERG (Berlin): Dr. Daniel Krause

PROF. DR. JÜRGEN WELP (ehem. Universität Münster)

Vertreter Prof. Dr. Joachim Funk

HEIMES & MÜLLER (Saarbrücken): Prof. Dr. Egon Müller

NÖRR STIEFENHOFER LUTZ (Frankfurt): Dr. Dieter Schenk (Aktienrecht)

Vertreter Klaus Zwickel

HAMM MICHALKE KÖBERER PAULY KIRSCH (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm, Jürgen Pauly

Vertreter Jürgen Ladberg

PROF. DR. TONDORF & BÖHM (Düsseldorf): Prof. Dr. Günter Tondorf

Vertreter Dr. Dieter Droste

DR. WALDOWSKI STÜNKEL (Düsseldorf): Frank Linzenich

Staatsanwaltschaft Düsseldorf

OStA Peter Lichtenberg

LG Düsseldorf, 10. große Strafkammer

Stefan Drees (Vorsitzender Richter), Christa Mosiek, Dr. Ingo Scholten

Das Mannesmann-Verfahren bot über Jahre die Bühne für einige der profiliertesten Wirtschaftsstrafrechtler Deutschlands. Noch im Revisionsverfahren war auch der hoch angesehene Düsseldorfer Verteidiger Dr. Sven Thomas dabei. Er hatte Esser auch in der Erstauflage des Prozesses vor dem Landgericht vertreten. Nach dem Verteidigerwechsel an seiner Seite vermuteten dann jedoch viele Strafrechtler, Krause und Kempf würden gemeinsam auf eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft hinarbeiten und nicht zwingend die Freispruch-Verteidigung fortsetzen.

Allerdings ist derzeit völlig unklar, ob möglicherweise – insbesondere auf Seiten der Ermittlungsbehörden – auch andere rechtliche Beurteilungen eine Rolle gespielt haben. Bereits zu Beginn des zweiten Prozesses vor dem Landgericht hatten sich Strafverteidiger sehr kritisch zu einer möglichen Einstellung geäußert: Eine Einigung würde verhindern, dass zu einer wichtigen juristischen Frage eine abschließende BGH-Rechtsprechung existiere. Dem gegenüber hatte die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bei ihrer Zustimmung erklärt, wesentliche Fragen der Prämienregelungen seien bereits durch das aufhebende Urteil des BGH geklärt, es bestünde Rechtssicherheit.

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