Juve Plus Margarine-Streit

Unilever siegt mit Harte-Bavendamm gegen Foodwatch

Der Lebensmittelkonzern Unilever darf weiterhin die Aussage eines Wissenschaftlers verbreiten, dass es zu der Margarine Becel pro.activ aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis auf Nebenwirkungen gebe. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz entschieden und damit eine Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch abgewiesen.

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Remo Klinger
Remo Klinger

Nach Ansicht des OLG handele es sich bei der Aussage des Ernährungswissenschaftlers Prof. Hans-Ulrich Klör um eine reine Meinungsäußerung, die weiterhin verbreitet werden darf.

Seit Jahren streiten sich Foodwatch und Unilever über verschiedene Studien zu der Margarine, die den Cholesterinspiegel senken soll. Das Gericht bewertete diese Studien im aktuellen Urteil jedoch nicht und traf keine Entscheidung über den Wahrheitsgehalt der Aussage.

Foodwatch wirft dem Hersteller vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen. Die Verbraucherorganisation erwägt gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Außerdem stellte sie parallel einen Antrag bei der Europäischen Kommission, um dem Produkt Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen.

Vertreter Foodwatch
Geulen & Klinger (Berlin): Dr. Remo Klinger

Vertreter Unilever
Harte-Bavendamm (Hamburg) Dr. Frederik Thiering; Associates: Stefan Hennigs

Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 7. Senat
Claus Meyer (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Foodwatch vertraut in diesem und auch in anderen Verfahren seit einigen Jahren auf Dr. Remo Klinger. Unilever mandatierte wie in der ersten Instanz Dr. Frederik Thiering. Die Mandatsbeziehung reicht bereits in seine Zeit bei White & Case zurück, die er Ende 2013 verließ.

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