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Streit um Parfumtester landet vorm EuGH

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Das OLG Nürnberg hat dem EuGH im Streit um die Zulässigkeit des Vertriebs von Dufttestern - Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie - ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob durch die Übergabe von Dufttestern an Depositäre die an den Testern bestehenden Markenrechte erschöpft sind. Hierzu ist der markenrechtliche Begriff des Inverkehrbringens einer Ware auszulegen.

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Der Parfümeriehersteller und -vertreiber Coty Prestige Lancaster überließ verschiedenen Zwischenhändlern Dufttester zum Ausprobieren für Ihre Kunden. Gleichzeitig verbot Lancaster den Zwischenhändlern allerdings, die Tester weiterzuverkaufen. Gegen diese Praxis wehrte sich der schweizerische Parfümvertreiber Simex Trading – zu Unrecht, wie die Nürnberger Richter offensichtlich meinen: Sie schlossen sich der Meinung von Lancaster an, dass die Markenrechte vorliegend nicht erschöpft sind, weil die Tester reine Werbemittel sind, die eben nicht auf dem Markt zirkulieren sollen und für die die Parfümerien deshalb auch keine Vertriebslizenz haben. Der zusätzliche dauernde Eigentumsvorbehalt spielt hierbei keine Rolle. Der EuGH hat vielmehr darüber zu entscheiden, ob die Tester mit Zustimmung der Markeninhaber auf den Markt kommen, so dass die daran bestehenden Markenrechte – wie bei einer gewöhnlichen Handelsware – erschöpft sind.

Das Gericht legte dem EuGH deshalb zur Auslegung des Begriffs „Inverkehrbringen“ im Sinne von Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke die strittige Frage zur Vorabentscheidung vor.

Der BGH hatte in einem ähnlich gelagerten Fall 2007 noch eine andere Auffassung vertreten. Deswegen hat das OLG den in dieser Sache anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt.

Berater Coty Prestige Lancaster Group

LUBBERGER LEHMENT (Berlin): Dr. Cornelis Lehment, Dr. Ulrich Hildebrandt (beide Markenrecht)

INHOUSE (Mainz): Guido Baumgartner

Berater Simex

LICHTENSTEIN KÖRNER & PARTNER (Stuttgart): Dr. Ekkehard Stolz (Markenrecht) – aus dem Markt bekannt

Lancaster und Simex stehen sich zum wiederholten Mal wegen ähnlicher Fälle gegenüber. Und auch die Kanzleien kennen einander aus einigen dieser Prozesse bereits. Lancaster ist Dauermandant von Lubberger im prozessualen Markenrecht und in der Beratung. Die Kanzlei vertrat das Unternehmen Anfang 2007 in dem ähnlich gelagerten Fall vor dem BGH und unterlag dort. Der BGH hatte seinerzeit entschieden, dass die Markenrechte von Lancaster an den Parfümtestern durch die Übergabe an die Parfümerien erschöpft sind.

Lichtenstein beriet Simex markenrechtlich bereits zum dritten Mal. Darunter auch 2008 vor dem OLG Nürnberg gegen Lancaster in einem ähnlichen Fall. Mit einer Entscheidung des EuGH ist vorliegend frühestens 2010 zu rechnen.

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