1994 hatte der Dachverband der bayerischen Brauwirtschaft, der Bayerischer Braubund, den Antrag gestellt, die Marke ‚Bayerisches Bier‘ als geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte Herkunftsangabe einzutragen. 2001 erfolgte die Eintragung. Bereits 1995 jedoch hatte das niederländische Unternehmen Bavaria die Bezeichnung ‚Bavaria Holland Beer‘ in Deutschland als Marke schützen lassen. Der Bayerische Brauerbund klagte darauf gegen diesen Schutz der Marke in Deutschland, da er darin eine Verletzung der geographischen Herkunftsangabe ‚Bayerisches Bier‘ sah.
Das Landgericht München hatte der Löschungsklage stattgegeben, die dagegen gerichtete Berufung vor dem Oberlandesgericht war erfolglos. In der Revision verhandelte der Bundesgerichtshof den Fall erstmals 2007. Doch setzte das höchste deutsche Zivilgericht das Verfahren zunächst aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Klärung vor. Dieser entschied Ende 2010, dass das holländische Unternehmen keine Markenverletzung begangen habe, da es den Schutz der Bezeichnung ‚Bavaria Holland Beer‘ vor der Eintragung der geographischen Herkunftsangabe erreicht hatte.
Es seit jedoch möglich, dass das nationale Markenrecht die geografische Herkunftsangabe schütze. Um dies zu prüfen, hat der I. Zivilsenat das Verfahren zurückverwiesen.
Berater Bayerischer Brauerbund:
Knaak & Lechleitner (München): Dr. Roland Knaak
Dr. Guido Toussaint (Karlsruhe; BGH-Anwalt) – aus dem Markt bekannt
Berater Bavaria N.V.
Dr. Hans Peter Kunz-Hallstein (München) – aus dem Markt bekannt
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Anwältin) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Knaack & Lechleiter vertritt den Bayerischen Brauerbund regelmäßig und hat diesen in allen Instanzen, auch vor dem EuGH, begleitet. Auch der Münchner Anwalt Dr. Hans Peter Kunz-Hallstein hat das niederländische Unternehmen Bavaria in allen Instanzen und vor dem EuGH vertreten. Über seine sonstige Mandatsbeziehung zu den Niederländern ist nichts bekannt. Kunz-Hallstein hatte vor einigen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit erregt, als er und seine Frau zur Durchsetzung von Dreifachnamen vor das Bundesverfassungsgericht zogen und dort unterlagen.
Das Verhältnis zwischen geografischen Herkunftsangaben und Marken ist sehr komplex und beschäftigt Gerichte häufig langjährig und europaweit. Ein Dauerbrenner ist zum Beispiel der Konflikt zwischen dem US-amerikanischen Bierkonzern Budweiser und der tschechischen Brauerei Budweis (mehr…).
Die Frage nach der Schutzfähigkeit geografischer Herkunftsangaben beschäftigt auch immer wieder das Bundespatentgericht. Vor zwei Jahren urteilte es beispielsweise, dass die Münchener Weißwurst keinen Schutz als geografische Herkunftsangabe genießt (mehr…).
Erst kürzlich entschied das Bundespatentgericht in einem Streit zwischen dem Memminger Unternehmen Pflaum´s feine Frische (Beschwerdeführer) und der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft zur Schutzfähigkeit des Käses ‚Obazda‘ beziehungsweise ‚bayerischer Obazda‘ als geografische Herkunftsangabe. Das Gericht verwies die Angelegenheit zurück ans Deutsche Patent- und Markenamt und wies dieses an, nochmals genau die Spezifikationen des Herstellungsverfahrens zu prüfen.
Pflaum´s feine Frische wurde in dem Streit auf den Memminger Anwalt Dr. Roland Veh vertreten, dessen Kanzlei Ceelen Dr. Hutter Stalter Pfaudler Dr. Veh für das Unternehmen, soweit bekannt, regelmäßig tätig ist. Die Gegenseite vertrat soweit bekannt der Münchner Anwalt Dr. Paul Bornemann. Er beschäftigt sich beruflich intensiv mit juristischen Problemen der Milchwirtschaft und hat bereits in vielen Fragen mit der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft zusammengearbeitet. Vor dem DPMA und dem Bundespatentgericht hat er sie aber zum ersten Mal vertreten.