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Der erlassene Haftbefehl gegen den Unternehmer sowie die gegen alle drei angeordneten Vermögensarreste über rund 3,6 Millionen Euro sind mit der Entscheidung ebenfalls aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH mit dem Vorsitzenden Richter Jürgen Schäfer hat damit die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen die Beschlüsse von Strafsenaten des OLG München verworfen (StB 7-9/22).