Juve Plus BGH-Entscheidung

Maskendeals von Sauter und Nüßlein waren nicht strafbar

Es ging – rein nach dem Gesetz – alles mit rechten Dingen zu: Die beiden ehemaligen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter sowie ein Unternehmer haben sich bei ihren Maskendeals nicht strafbar gemacht. Man kann ihnen weder Bestechlichkeit noch Bestechung vorwerfen. Das entschied der Bundesgerichtshof und schloss damit ein Kapitel in Sachen Maskenaffäre endgültig.

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Vor ein paar Jahren hätte sich niemand träumen lassen, dass CSU-Politiker mit Mundschutzmasken mal viel Geld verdienen. Heute ist man schlauer.

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Der erlassene Haftbefehl gegen den Unternehmer sowie die gegen alle drei angeordneten Vermögensarreste über rund 3,6 Millionen Euro sind mit der Entscheidung ebenfalls aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH mit dem Vorsitzenden Richter Jürgen Schäfer hat damit die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen die Beschlüsse von Strafsenaten des OLG München verworfen (StB 7-9/22).

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