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‚Hard Rock‘-Gruppe wehrt sich mit Hogan Lovells gegen Heidelberger Café

Autor/en
  • Catrin Behlau

Das ,Hard Rock Cafe' in Heidelberg darf weiter unter dem Namen fortbestehen, aber keine Artikel mit dem international bekannten Logo der ,Hard-Rock-Gruppe' mehr vertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden.

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Morten Petersenn
Morten Petersenn

Die Betreiberin der Hard Rock Cafés in Berlin, München und Köln hatte gegen die Inhaber des sogenannten Hard Rock Cafés Heidelberg geklagt, das nicht zu der weltweit tätigen Hard Rock-Gruppe gehört. Seit 1978 orientierte sich das Café mit seinem Logo und der Ausstattung an der bekannten Restaurantkette, die jedoch zur damaligen Zeit noch keine Filiale in Deutschland hatte, und verkaufte seitdem auch Merchandising-Artikel mit dem Logo.

Zunächst hatte die Hard Rock-Gruppe Anfang der 1990er-Jahre eine einstweilige Verfügung gegen das Heidelberger Lokal erwirkt, die jedoch später aus unbekannten Gründen wieder zurückgezogen. Schließlich klagte das Unternehmen erneut, verlor jedoch in den beiden Vorinstanzen, weil sie das Verhalten des Hard Rock Cafés zu lange geduldet und dadurch ihre Ansprüche verwirkt habe.

Diese Einschätzung teilte auch der Bundesgerichtshof. Die Senatsrichter stellte darüber hinaus jedoch fest, dass jede Verletzungshandlung zumindest beim Verkauf der Merchandising-Artikel einen neuen Anspruch der Klägerin entstehen lasse. Jeder Verkauf eines Artikels oder jede neue Werbung sei daher gesondert zu betrachten. Der Vertrieb der Merchandising-Artikel verletze Markenrechte der Hard-Rock-Gruppe und sei zudem irreführend. Die genaue Urteilsbegründung des BGH liegt noch nicht vor.

Vertreter Hard Rock-Gruppe
Jordan & Hall (Karlsruhe): Rainer Hall (BGH-Vertretung)
Hogan Lovells (Hamburg): Dr. Morten Petersenn; Associate: Christina Zickler
Inhouse (Orlando, Florida): Rebecca Roby (Senior Director of Business Affairs) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Hard Rock Café Heidelberg
Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung; Karlsruhe)
Mayer Brown (Frankfurt): Dr. Ulrich Worm; Associate: Konstantin von Werder

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Soweit bekannt, besteht zwischen Hogan Lovells und der Hard Rock-Gruppe bereits eine langjährige Mandatsbeziehung. Die Kanzlei meldet auch die Marken des Unternehmens an. Konstantin von Werder von Mayer Brown begleitete das Verfahren auf Seiten des Heidelberger Hard Rock Cafés durch alle Instanzen. Er betreute den Prozess bereits der Frankfurter IP-Boutique Heinrich & Partner, die heute als Heinrich Erb Partner firmiert und brachte das Mandat bei seinem Wechsel 2010 zu Mayer Brown mit.

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