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Großes Anwaltsaufgebot schützt nicht vor Rekordbußgeld

In dem Kartellverfahren gegen Microsoft hat die EU-Kommission am Mittwoch ein Rekordbußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro verhängt. Die Kommission sah bei dem Software-Giganten den Missbrauch einer marktberrschenden Stellung auf den Gebieten der Arbeitsgruppenserver und der Medienabspielprogramme als erwiesen an. Mehrere Konkurrenzunternehmen hatten vor gut fünf Jahren die Untersuchung beantragt.

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Microsoft wurde darüber hinaus dazu verpflichtet, bestimmte Schnittstellen künftig offenzulegen. Dies soll anderen Softwareherstellern ermöglichen, ihre Produkte ebenfalls für Microsoft-Windows-Nutzer anzubieten.

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