Grundsätzlich sind Aktiengesellschaften mit mehr als 2000 Mitarbeitern verpflichtet, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu haben. Der Betriebsrat sieht die Voraussetzungen für einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat gemäß dem Mitbestimmungsgesetz als erfüllt an. Sky beruft sich jedoch darauf, ein so genannter Tendenzbetrieb zu sein. Dies sind Unternehmen, die nicht in erster Linie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sondern einen politischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Schwerpunkt haben. Sie müssen laut Betriebsverfassungsrecht keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben.
Darunter fallen zum Beispiel Parteizentralen, aber auch Presseunternehmen. Ob Sky als Pay-TV-Sender mit seiner speziellen Programmstruktur und seinen Angebotsschwerpunkten ein Presseunternehmen mit einem weltanschaulich-politischen und erzieherischen Auftrag ist und somit unter den im Betriebsverfassungsrecht festgelegten Tendenzschutz fällt, muss nun das Gericht klären.
Sollte das Gericht dem Betriebsrat Recht geben, müsste der aktuell 9-köpfige Aufsichtsrat des Konzerns zukünftig mit sechs Arbeitnehmervertretern besetzt werden.
Vertreter Sky Betriebsrat
Lutz Abel (München): Dr. Reinhard Lutz (Gesellschaftsrecht), Dr. Philipp Byers (Arbeitsrecht)
Vertreter Sky
Beiten Burkardt (München): Dr. Wolfgang Lipinski (Federführung), Dr. Erik Schmid; Associate: Sebastian Bölinger (alle Arbeitsrecht)
Inhouse Recht: Dr. Holger Enßlin (Chief Officer), Hanka Manheller (Director Labour Law), Stefan Vogel (Director Corporate Law Legal)
Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen
Dr. Helmut Krenek (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Die Münchner Sozietät Lutz Abel ist arbeitsrechtlich eigentlich hauptsächlich auf Arbeitgeberseite tätig. Seit einiger Zeit vertritt sie jedoch Sky auf Betriebsratsseite, nicht nur in diesem Verfahren. Der hier involvierte Arbeitsrechtler Byers war 2014 von Meister zu Lutz Abel gewechselt.
Sky ist ein recht neuer Mandant für Beiten Burkhardt. Soweit bekannt wurde Partner Lipinski von dem Pay-TV-Unternehmen aufgrund seiner Expertise im Arbeitskampfrecht direkt mandatiert und erstellte vorab ein Gutachten zum möglichen Tendenzschutz bei Sky. Juve-Recherchen zufolge ist er mittlerweile auch bei anderen arbeitsrechtlichen Themen für die Sendergruppe tätig.