Juve Plus

Nabel der Welt

Dr. Thomas Kühnen und Dr. Klaus Gabinski, die beiden Vorsitzenden Richter der Spezialkammern für Patentsachen 4a und 4b am Landgericht Düsseldorf, hatten sich geistig schon auf einen Sommer mit MPEG gegen Sagem eingestellt. Sieben Mitglieder des Industriekonsortiums MPEG LA LLC hatten aus verschiedenen eigenen Patenten gegen den französischen Elektronikkonzern Sagem S.A. geklagt. 13 Verfahren mit mehren Verhandlungstagen, dazu Parallelprozesse in den USA und jede Menge kartellrechtliche Implikationen hätten die beiden Kammern praktisch von Juni bis August lahmgelegt – andere Streitigkeiten hätten in dieser Zeit nicht zur Verhandlung gestanden.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Kühnen und Gabinski haben nun wieder Erwarten mehr Zeit für andere Dinge, vor allem kleinere Verfahren. Denn Philips, Sony, Matsushita, Mitsubishi, JVC, Thomson und General Electric verglichen sich noch vor Verhandlungsbeginn mit Sagem. Die Franzosen sind nun einer von 843 Lizenznehmer des derzeit größten Patentpools MPEG. Deren softwaregestützte Patente zum MPEG-2-Standard sind in der DVD-Technik und bei der terrestrischen Übertragung digitalen Fernsehens über Satellit zwingend erforderlich und daher heiß umkämpft. MPEG hatte bereits seit vier Jahren versucht, Sagem zur Lizenznahme zu bewegen, weil die Franzosen diese Technologie für ihre Premiere-Decodierboxen und Empfängerboxen für das digitale Fernsehen verwenden. Wie schon bei anderen Branchengrößen – etwa Compacq und Dell – kamen die Lizenzvereinbarungen erst nach der Klageandrohung zustande.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de