In den beiden Verfahren geht es um die Berichterstattung aus dem Jahr 2021. Damals hatten ‚Zeit‘ und die ‚Süddeutsche‘ über den mutmaßlichen Einsatz der Spionagesoftware ‚Pegasus‘ durch das Königreich Marokko berichtet. Gegen die Berichterstattung wehrte sich der Staat zunächst ohne Erfolg vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 350/21). Wie das OLG Hamburg in seinem Urteil vom Ende des Jahres (Az. 7 U 38/22) hatte es die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einem Staat nicht zustehen würden.
Das OLG ließ die Revision zu. Als nächstes wird sich also der BGH mit der zentralen Frage des Verfahrens beschäftigen. Das OLG äußerte sich in seiner Entscheidung aber auch zu den Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung: Demnach seien „belastbare Belege dafür, dass diese Überwachungen durch Staatsorgane des Klägers erfolgt wären“ nicht vorgetragen worden. Die Vorwürfe gegen das Königreich sind also bislang nicht belegt. Marokko kann die Berichterstattung der Medien aber auch nicht verhindern.
Vertreter Königreich Marokko:
Nesselhauf (Hamburg): Dr. Till Dunckel (Presserecht)
Vertreter Süddeutsche Zeitung
Lausen (München): Dr. Martin Schippan (Presserecht)
Vertreter Die Zeit
Senft Kersten Nabert Van Eendenburg (Hamburg): Julius Wieske (Presserecht)
OLG Hamburg, 7. Zivilsenat
Simone Käfer (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Dunckel von der Hamburger Presserechtskanzlei Nesselhauf vertritt regelmäßig Mandanten, die von Berichterstattung betroffen sind. Die Mandatierung durch das Königreich Marokko erfolgte erstmals.
Die beiden beklagten Medienhäuser greifen auf ihre Stammberater zurück. Schippan von der Münchner Medienkanzlei Lausen vertrat die SZ auch in pressrechtlichen Angelegenheiten im Streit um die Tagebücher des Bankiers Christian Olearius, ehemaliger Chef der Privatbank M.M.Warburg & CO, im Rahmen des Cum-Ex-Skandals.