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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss im vergangenen Jahr Türen aufgestoßen, nun durchschreiten Umweltorganisationen sie entschlossen. In Detmold geht es ab heute um die Klage eines von Greenpeace unterstützten Bauern gegen Volkswagen (Az. 01 O 199/21). Er fordert von dem Autokonzern, juristisch gesprochen, „Unterlassung und Beseitigung übermäßiger CO2-Emissionen durch Geschäftstätigkeiten“. Konkret: Ab sofort soll höchstens ein Viertel der von VW verkauften Autos einen Verbrennungsmotor haben dürfen, ab 2030 soll der Verkauf von Verbrennern gänzlich verboten sein.